Der Fall Dr. Reiner Füllmich
(von Denise Borer)
Im Fall von Dr. Reiner Füllmich, einst international tätiger Anwalt, Menschenrechtsaktivist und Gründer des Corona-Ausschusses, verdichten sich alle Elemente eines modernen Justizskandals: politische Instrumentalisierung, selektive Strafverfolgung und ein erstaunlich oberflächliches Urteil eines Landgerichts, dass nicht Recht spricht, sondern Exempel statuiert.
Am 30. Mai 2025 wurde Füllmich vom Landgericht Göttingen zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt – wegen angeblicher Untreue. Wer sich jedoch die Mühe macht, das Urteil zu lesen, erkennt schnell: Dieses Verfahren hatte mit Rechtsstaatlichkeit wenig zu tun. Es war der Endpunkt einer Entwicklung, die von Anfang an auf ein Ziel hinauslief: die politische und gesellschaftliche Ausschaltung einer missliebigen Figur – durch das Mittel des Strafrechts.
Worum geht es wirklich?
Offiziell lautet der Vorwurf: Füllmich habe sich in zwei Fällen an Spenden- bzw. Ausschussgeldern persönlich bereichert. Doch bei näherer Betrachtung bleibt davon nichts übrig.
Die Zahlungen, um die es geht, waren durch interne Vereinbarungen abgesichert, von der damaligen Mitgesellschafterin autorisiert und als rückzahlbare Darlehen dokumentiert. Es gab dingliche Sicherheiten im Millionenwert, keine privaten Luxusausgaben, keinen Versuch, sich abzusetzen. Füllmich bot mehrfach Treuhandlösungen an und war zu jeder Form der Aufklärung bereit.
Tatsächlich entpuppt sich der Fall bei genauer Analyse als klassischer interner Machtkonflikt: Zwischen den Mitgründern des Corona-Ausschusses kam es zu Spannungen. Füllmich wurde von den Konten ausgeschlossen, Zugänge zu den IT-Systemen wurden gesperrt. Diejenigen, die sich heute als Geschädigte präsentieren, übernahmen nach Füllmichs Ausschluss selbst die Strukturen und die Gelder. Eine politische Zersetzung, wie sie im Lehrbuch steht. Mit Einspannung von Geheimdienst, und Strafjustiz.
Das Landgericht Göttingen hat sich in diesem Konflikt nicht als neutrale Instanz erwiesen, sondern als Vollstrecker einer Entscheidung, die längst außerhalb des Gerichtssaals gefallen war. Bereits die Auswahl der Zeugen spricht Bände: Belastet wird Füllmich vor allem von jenen, die wirtschaftlich und strukturell gegen ihn agierten – entlastende Zeugen wie sein Rechtsberater wurden dagegen kaum berücksichtigt oder abgewertet.
Mehr als 50 Beweisanträge der Verteidigung wurden pauschal abgelehnt. Darunter: Aussagen zur Mittelverwendung, E-Mails zur Goldlagerung, Treuhandangebote,
Gleichzeitig stützte sich das Urteil fast ausschließlich auf Aussagen von Personen, die in direktem Konkurrenzverhältnis zu Füllmich standen – und ihn systematisch aus der Organisation gedrängt hatten.
Auch das Strafmaß ist aufschlussreich: Obwohl weder Schaden noch Bereicherungsabsicht konkret nachgewiesen wurden, nahm das Gericht einen „besonders schweren Fall“ an – eine Formulierung, die allein der Strafverschärfung dient. Es handelt sich um ein Urteil, das nicht auf Rechtslogik beruht, sondern auf einem gesellschaftlichen Bedürfnis nach Distanzierung und Herabwürdigung.
Als Reiner Füllmich unter fragwürdigen Umständen nach Deutschland zurückgeführt wurde, sperrte man ihn sofort in Untersuchungshaft – und ließ ihn wochenlang sitzen. Das allein wäre schon fragwürdig. Doch noch schlimmer: Die Monate in Haft wurden nicht auf die Strafe angerechnet. Die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft ist ebenso rechtswidrig, wie es § 51 Strafgesetzbuch klar festlegt. Es war Willkür – und ein Zeichen, dass man nicht recht sprach, sondern Macht demonstrierte.
Das Gericht behauptet dabei, er habe sich der Justiz entziehen wollen – weil er sich zu der Zeit in Mexiko aufhielt. Tatsächlich war Füllmich öffentlich auffindbar, anwaltlich vertreten, bereit zur Rückkehr und in ständigem Kontakt mit seiner Familie und Kollegen.
Im Gericht wurde darüber hinaus die Anwendung von Hand- und Fußfesseln mit angeblicher Fluchtgefahr begründet – obwohl weder ein Fluchtversuch vorlag noch konkrete Sicherheitsbedenken bestanden. Reiner Füllmich war kooperativ, nicht gewalttätig und befand sich in regulärer Auslieferungshaft. Die doppelte Fesselung war daher willkürlich, öffentlich stigmatisierend und in dieser Form rechtlich wie menschlich nicht zu rechtfertigen.
Warum dann diese Härte? Offenbar, weil Füllmich sich verteidigte. Im Urteil wird ihm „fehlende Einsicht“ und „prozessuale Obstruktion“ vorgeworfen. Dass man sich in Deutschland gegen eine Anklage verteidigen darf, scheint das Gericht vergessen zu haben.
Ein Fall mit Signalwirkung
Reiner Füllmich ist eine Figur, die in der Corona-Zeit unbequeme Fragen stellte. Er organisierte Anhörungen mit internationalen Experten, thematisierte Machtmissbrauch und Fehlentwicklungen in der Pandemiepolitik. Dass ein solcher Mensch nicht nur kritisiert, sondern systematisch demontiert wird, ist keine neue Entwicklung – aber eine, die man als Demokrat nicht hinnehmen darf.
Denn der Fall Füllmich offenbart ein Prinzip, das längst über den Einzelfall hinausweist: Wer gegen den politischen und medialen Mainstream aufsteht, wird nicht nur angegriffen – er wird rechtlich zersetzt. Die Anschuldigungen folgen oft dem gleichen Muster: Finanzdelikte, Untreue, Betrug – Vorwürfe, die maximalen Schaden im Ruf verursachen, selbst wenn sie sich später als haltlos herausstellen. Die Verfahren selbst werden zur Strafe.
Was jetzt passieren muss
Ob in der Revision oder notfalls durch internationale Gremien: Dieses Urteil wird einer Überprüfung nicht standhalten. Doch der Schaden ist längst entstanden – für Füllmich, für den Rechtsstaat und für das Vertrauen in eine Justiz, die sich allzu bereitwillig zum Teil politischer Auseinandersetzungen machen lässt.
Denn im Fall Füllmich steht mehr auf dem Spiel als das Schicksal eines Einzelnen. Es geht um die Frage: Wer darf in diesem Land noch widersprechen – und mit welchen Konsequenzen?
Dieses Urteil darf keinen Bestand haben.
Reiner Füllmich ist unschuldig – und mehr noch: Sein Fall zeigt, wie gefährlich es geworden ist, in Deutschland unbequem zu sein. Es zeigt, dass Justiz nicht nur Recht sprechen, sondern Macht gegen eigene Verantwortung sichern kann.
English version: „Criminal Law as a Weapon and a Politically Driven Verdict“