Kongress von Axion Resist am 18.10. und 19.10.2025

Wie sieht staatlicher „Schutz“ für Familien in der Realität aus?

VideoMitschnitte

Einleitung von Aris Christidis, Vorträge: Prof. Dr. Uwe Tewes & Rolf Kron

WIE SIEHT STAATLICHER „SCHUTZ“ FÜR FAMILIEN IN DER REALITÄT AUS? Dazu ein paar einleitende Worte von Prof. Dr. Aris Christidis

Prof. Dr. Uwe Tewes zum Thema: Psychische Belastung und gesundheitliche Folgeschäden bei Kindern nach Inobhutnahme.
Rolf Kron zum Thema: Kindeswohl im Focus – ein Vortrag über Impfentscheidung und Verantwortung (Anmerkung: Der Vortrag von Rolf Kron kann bereits weiter unten auf dieser Seite separat angesehen werden.)

Vortrag von Dr. Andrea Christidis – Wem dient Kinderschutz tatsächlich?

Der staatliche Kinderschutz soll Kinder vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch bewahren. In der Praxis zeigt sich jedoch ein widersprüchliches Bild: Während der Staat zunehmend die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ beansprucht und Eltern in Alltagsfragen bevormundet, werden gravierende Missstände in staatlich subventionierten Einrichtungen häufig ignoriert oder aktiv vertuscht. Familien geraten oftmals bereits bei Bagatellen – wie Erziehungsstilen, Schulproblemen oder unvollständigen Dokumenten – ins Visier der Behörden, während schwerwiegende Fälle von Gewalt und Missbrauch in Heimen, Wohngruppen oder anderen institutionellen Kontexten nicht konsequent verfolgt werden.

Kinder, die Misshandlungen oder Übergriffe in Einrichtungen melden, finden bei vielen Jugendämtern kein Gehör. Beispiele wie der Skandal um die Haasenburg-Heime verdeutlichen systemische Versäumnisse und eine strukturelle Schieflage im Kinderschutz: Dort, wo der Staat selbst Verantwortung trägt, versagt die Kontrolle häufig. Gleichzeitig werden Eltern durch überzogene Eingriffe entmachtet, anstatt sie partnerschaftlich zu unterstützen.

Diese Diskrepanz wirft die grundlegende Frage auf: Dient der heutige Kinderschutz tatsächlich dem Schutz der Kinder – oder zunehmend der Ausweitung staatlicher Einflussnahme auf Familienleben?

Dr. Andrea Christidis, Gründerin von Axion Resist, Systemische Familientherapeutin und Gutachterin in forensischer Psychologie

Vortrag von Rolf Kron | Kindeswohl im Fokus – ein Vortrag über Impfentscheidungen und Verantwortung

Das Wohl unserer Kinder steht an erster Stelle – sollte man meinen. Doch viele Eltern fühlen sich heute unter großen Druck gesetzt, wenn es um gesundheitliche Entscheidungen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben geht. In seinem Vortrag „Kindswohl in Gefahr?“ spricht der Arzt Rolf Kron über die Herausforderungen, die entstehen, wenn medizinische Maßnahmen verpflichtend werden und individuelle Bedenken kaum Gehör finden.

Ausgehend von seiner langjährigen Praxiserfahrung und zahlreichen Gesprächen mit betroffenen Familien beleuchtet Kron die Frage, wie sich persönliche Entscheidungsfreiheit, staatliche Regelungen und das verfassungsmäßig verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit in Einklang bringen lassen. Dabei steht nicht das Für oder Wider einzelner medizinischer Maßnahmen im Mittelpunkt, sondern das Recht jedes Kindes auf eine sichere, sorgfältig abgewogene Gesundheitsentscheidung.

Der Vortrag lädt Eltern, Fachkräfte und Interessierte dazu ein, offen über Vertrauen, Verantwortung und den Schutz des Kindswohls zu sprechen – mit dem Ziel, eine respektvolle, sachliche und zukunftsorientierte Diskussion zu fördern.

Vortrag von Erwin Prüfert

Viele zentrale Themen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe berühren sowohl rechtliche, datenschutzbezogene als auch gesellschaftliche Aspekte. Erstens ist der Schutz der Kinderrechte bei Opfern und Zeugen in der Justiz von größter Bedeutung. Es ist unerlässlich, die Rechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu stärken und sie in ihrer Rolle im Rechtssystem angemessen zu schützen und zu begleiten.

Zweitens wurden kürzlich gesetzliche Änderungen zu den Aufbewahrungspflichten der Träger der öffentlichen sowie freien Kinder- und Jugendhilfe verabschiedet. Diese Regelungen beeinflussen maßgeblich, wie Daten, Akten und Informationen von Kindern und Jugendlichen erfasst, gespeichert und über lange Zeiträume verwaltet werden. Es stellt sich die dringende Frage: Wie sicher sind diese Daten vor Verlust, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff?

Drittens ist die Kinder- und Jugendhilfe zunehmend einem Armutsrisiko ausgesetzt- das betrifft Familien, Eltern und Kinder? Die gesellschaftliche Bedeutung und die finanziellen Herausforderungen müssen stärker öffentlich diskutiert werden, um die Qualität und den Schutz der Betroffenen nachhaltig zu sichern.

Viertens, angesichts der Vielzahl der Träger – rund 600 öffentliche sowie Tausende freie Träger – ist ein effektives, sicheres und transparentes Datenmanagement entscheidend. Es gilt, die Verantwortlichkeiten über die Aufbewahrung und den Schutz sensibler Informationen aufzuklären, um das Vertrauen in das System zu stärken und den Schutz der Persönlichkeitsrechte nachhaltig zu gewährleisten.

Ich lade alle Anwesenden ein, sich für den Schutz der Kinderrechte, eine verantwortungsvolle Datenverwaltung und eine gerechte Gesellschaft einzusetzen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
Erwin Prüfert, Fachkraft für Information- und Datenschutz

Referenten-videos

Unsere Referentin: Dr. Andrea Christidis, promovierte Psychologin und forensisch-kriminalistische Gutachterin

Unser Referent: Rolf Kron, praktischer Arzt und Homöopath

Unser Referent: Erwin Prüfert, Fachkraft für Informations- und Datenschutz

Unser Referent: Dr. Daniel Langhans, Kommunikationsberater und Leiter des Teams Profiakquise

Unser Referent: Prof. Dr. Uwe Tewes, Hochschullehrer und Psychologe

Dokumente

Pressemappe zum Kongress „Wie sieht staatlicher „Schutz“ für Familien in der Realität aus?“ (PDF, 2.1 MB)

Folien zum Vortrag von Dr. Andrea Christidis: „Kinderschutz als Selbstzweck des Systems? Wie der Apparat das „Kindeswohl“ verrät“ (PPT, 6,4 MB)

Folien zum Vortrag von Prof. Dr. Uwe Tewes: „Psychische Belastungen und gesundheitliche Folgeschäden bei Kindern nach Inobhutnahmen“ (PPT, 1,9 MB)

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Freiheit für Dr. Reiner Füllmich – Aufruf von Prominenten weltweit

‼️Freiheit für Reiner‼️
‼️‼️‼️ DEUTSCH ‼️‼️‼️

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-Stripe (nach unten scrollen):
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Bei direkten Banküberweisungen geben Sie bitte den gewünschten Verwendungszweck und/oder Grund für die Spende an (Beispiel: „für Rechtskosten des Verteidigungsverfahrens” oder „Spende zur freien Verwendung” oder ähnliches).
Spenden werden nur wie angegeben verwendet.
IBAN: DE44 8206 4088 0002 2241 86 BIC: GENODEF1ESA VR Bank Ihre Heimatbank e. G. Kontoinhaber: Gisela Pelzer, Bebra, Deutschland (ICIC-Buchhaltung)

-Bitte vergessen Sie nicht, Briefe oder Postkarten an Reiner zu schicken:

JVA Bremervoerde
Dr. Reiner Fuellmich
Am Steinberg 75
D – 27432 Bremervoerde
Deutschland

BITTE BEACHTEN SIE:
An diese Adresse dürfen nur Briefe und Postkarten geschickt werden.
Es darf nichts anderes beigelegt werden. Kein Geld und/oder Briefmarken.

-Für einen Überblick über Reiners Fall lesen Sie bitte:

„DIE GANZE GESCHICHTE VON DR. REINER FUELLMICH“
von Seba Terribilini

https://substack.com/@sebaterribilini/note/p-171350306

-So verbinden Sie sich mit uns in den sozialen Medien:

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-Please don’t forget to send letters or postcards to Reiner:

JVA Bremervoerde
Dr. Reiner Fuellmich
Am Steinberg 75
D – 27432 Bremervoerde
Germany
 
PLEASE NOTE: Only letters and postcards may be sent to this address. Nothing else may be included. No money and/or stamps.

-For an overview of Reiner’s case, please read:

“THE FULL STORY OF DR. REINER FUELLMICH”
by Seba Terribilini

https://substack.com/@sebaterribilini/note/p-171347044

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Seba Terribilini, [07.09.2025 23:18]
Da wir nicht alle Angaben auf das Video schreiben konnten, haben wir es separat gemacht.
Bitte immer Video mit Angaben für Spenden und Time Code publizieren!
Danke schön!! 🙏

Strafrecht als Waffe und ein politisch motiviertes Urteil

Der Fall Dr. Reiner Füllmich
(von Denise Borer)

Im Fall von Dr. Reiner Füllmich, einst international tätiger Anwalt, Menschenrechtsaktivist und Gründer des Corona-Ausschusses, verdichten sich alle Elemente eines modernen Justizskandals: politische Instrumentalisierung, selektive Strafverfolgung und ein erstaunlich oberflächliches Urteil eines Landgerichts, dass nicht Recht spricht, sondern Exempel statuiert.

Am 30. Mai 2025 wurde Füllmich vom Landgericht Göttingen zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt – wegen angeblicher Untreue. Wer sich jedoch die Mühe macht, das Urteil zu lesen, erkennt schnell: Dieses Verfahren hatte mit Rechtsstaatlichkeit wenig zu tun. Es war der Endpunkt einer Entwicklung, die von Anfang an auf ein Ziel hinauslief: die politische und gesellschaftliche Ausschaltung einer missliebigen Figur – durch das Mittel des Strafrechts.

Worum geht es wirklich?

Offiziell lautet der Vorwurf: Füllmich habe sich in zwei Fällen an Spenden- bzw. Ausschussgeldern persönlich bereichert. Doch bei näherer Betrachtung bleibt davon nichts übrig.

Die Zahlungen, um die es geht, waren durch interne Vereinbarungen abgesichert, von der damaligen Mitgesellschafterin autorisiert und als rückzahlbare Darlehen dokumentiert. Es gab dingliche Sicherheiten im Millionenwert, keine privaten Luxusausgaben, keinen Versuch, sich abzusetzen. Füllmich bot mehrfach Treuhandlösungen an und war zu jeder Form der Aufklärung bereit.

Tatsächlich entpuppt sich der Fall bei genauer Analyse als klassischer interner Machtkonflikt: Zwischen den Mitgründern des Corona-Ausschusses kam es zu Spannungen. Füllmich wurde von den Konten ausgeschlossen, Zugänge zu den IT-Systemen wurden gesperrt. Diejenigen, die sich heute als Geschädigte präsentieren, übernahmen nach Füllmichs Ausschluss selbst die Strukturen und die Gelder. Eine politische Zersetzung, wie sie im Lehrbuch steht. Mit Einspannung von Geheimdienst, und Strafjustiz.

Das Landgericht Göttingen hat sich in diesem Konflikt nicht als neutrale Instanz erwiesen, sondern als Vollstrecker einer Entscheidung, die längst außerhalb des Gerichtssaals gefallen war. Bereits die Auswahl der Zeugen spricht Bände: Belastet wird Füllmich vor allem von jenen, die wirtschaftlich und strukturell gegen ihn agierten – entlastende Zeugen wie sein Rechtsberater wurden dagegen kaum berücksichtigt oder abgewertet.

Mehr als 50 Beweisanträge der Verteidigung wurden pauschal abgelehnt. Darunter: Aussagen zur Mittelverwendung, E-Mails zur Goldlagerung, Treuhandangebote,

Gleichzeitig stützte sich das Urteil fast ausschließlich auf Aussagen von Personen, die in direktem Konkurrenzverhältnis zu Füllmich standen – und ihn systematisch aus der Organisation gedrängt hatten.

Auch das Strafmaß ist aufschlussreich: Obwohl weder Schaden noch Bereicherungsabsicht konkret nachgewiesen wurden, nahm das Gericht einen „besonders schweren Fall“ an – eine Formulierung, die allein der Strafverschärfung dient. Es handelt sich um ein Urteil, das nicht auf Rechtslogik beruht, sondern auf einem gesellschaftlichen Bedürfnis nach Distanzierung und Herabwürdigung.

Als Reiner Füllmich unter fragwürdigen Umständen nach Deutschland zurückgeführt wurde, sperrte man ihn sofort in Untersuchungshaft – und ließ ihn wochenlang sitzen. Das allein wäre schon fragwürdig. Doch noch schlimmer: Die Monate in Haft wurden nicht auf die Strafe angerechnet. Die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft ist ebenso rechtswidrig, wie es § 51 Strafgesetzbuch klar festlegt. Es war Willkür – und ein Zeichen, dass man nicht recht sprach, sondern Macht demonstrierte.

Das Gericht behauptet dabei, er habe sich der Justiz entziehen wollen – weil er sich zu der Zeit in Mexiko aufhielt. Tatsächlich war Füllmich öffentlich auffindbar, anwaltlich vertreten, bereit zur Rückkehr und in ständigem Kontakt mit seiner Familie und Kollegen.

Im Gericht wurde darüber hinaus die Anwendung von Hand- und Fußfesseln mit angeblicher Fluchtgefahr begründet – obwohl weder ein Fluchtversuch vorlag noch konkrete Sicherheitsbedenken bestanden. Reiner Füllmich war kooperativ, nicht gewalttätig und befand sich in regulärer Auslieferungshaft. Die doppelte Fesselung war daher willkürlich, öffentlich stigmatisierend und in dieser Form rechtlich wie menschlich nicht zu rechtfertigen.

Warum dann diese Härte? Offenbar, weil Füllmich sich verteidigte. Im Urteil wird ihm „fehlende Einsicht“ und „prozessuale Obstruktion“ vorgeworfen. Dass man sich in Deutschland gegen eine Anklage verteidigen darf, scheint das Gericht vergessen zu haben.

Ein Fall mit Signalwirkung

Reiner Füllmich ist eine Figur, die in der Corona-Zeit unbequeme Fragen stellte. Er organisierte Anhörungen mit internationalen Experten, thematisierte Machtmissbrauch und Fehlentwicklungen in der Pandemiepolitik. Dass ein solcher Mensch nicht nur kritisiert, sondern systematisch demontiert wird, ist keine neue Entwicklung – aber eine, die man als Demokrat nicht hinnehmen darf.

Denn der Fall Füllmich offenbart ein Prinzip, das längst über den Einzelfall hinausweist: Wer gegen den politischen und medialen Mainstream aufsteht, wird nicht nur angegriffen – er wird rechtlich zersetzt. Die Anschuldigungen folgen oft dem gleichen Muster: Finanzdelikte, Untreue, Betrug – Vorwürfe, die maximalen Schaden im Ruf verursachen, selbst wenn sie sich später als haltlos herausstellen. Die Verfahren selbst werden zur Strafe.

Was jetzt passieren muss

Ob in der Revision oder notfalls durch internationale Gremien: Dieses Urteil wird einer Überprüfung nicht standhalten. Doch der Schaden ist längst entstanden – für Füllmich, für den Rechtsstaat und für das Vertrauen in eine Justiz, die sich allzu bereitwillig zum Teil politischer Auseinandersetzungen machen lässt.

Denn im Fall Füllmich steht mehr auf dem Spiel als das Schicksal eines Einzelnen. Es geht um die Frage: Wer darf in diesem Land noch widersprechen – und mit welchen Konsequenzen?

Dieses Urteil darf keinen Bestand haben.

Reiner Füllmich ist unschuldig – und mehr noch: Sein Fall zeigt, wie gefährlich es geworden ist, in Deutschland unbequem zu sein. Es zeigt, dass Justiz nicht nur Recht sprechen, sondern Macht gegen eigene Verantwortung sichern kann.

English version: „Criminal Law as a Weapon and a Politically Driven Verdict“

Criminal Law as a Weapon and a Politically Driven Verdict

The Case of Dr. Reiner Füllmich
(by Denise Borer)

In the case of Dr. Reiner Füllmich—once an internationally active attorney, human rights advocate, and founder of the Corona Committee—all the elements of a modern judicial scandal converge: political instrumentalization, selective prosecution, and a remarkably superficial ruling by a regional court that has abandoned its duty to administer justice in favor of making an example.

On May 30, 2025, Füllmich was sentenced by the Regional Court of Göttingen to three years and nine months in prison—on charges of alleged breach of trust. Yet anyone who takes the time to read the judgment will quickly realize: this case had little to do with the rule of law. It was the endpoint of a process that, from the beginning, was driven by a single goal—politically and socially eliminating an inconvenient figure through the means of criminal law.

What Is This Really About?

The official accusation claims that Füllmich personally enriched himself on two occasions through donations and committee funds. However, upon closer scrutiny, this accusation collapses.

The payments in question were secured through internal agreements, authorized by a co-shareholder at the time, and documented as repayable loans. There were tangible securities worth millions, no private luxury expenses, and no attempt to abscond. Füllmich repeatedly offered trust solutions and was willing to clarify every detail.

In truth, this case, upon thorough analysis, reveals itself as a classic internal power struggle: tensions arose among the co-founders of the Corona Committee. Füllmich was locked out of accounts, denied access to IT systems, and those who now present themselves as victims took over both the organization and its funds after his exclusion. A textbook example of political dismantling—with the involvement of intelligence services and criminal justice.

The Göttingen court did not act as a neutral arbiter in this conflict; instead, it served as an enforcer of a decision made long before the trial ever began. The selection of witnesses alone speaks volumes: those testifying against Füllmich were precisely those with economic and organizational motives against him—while exonerating witnesses, such as his legal advisors, were largely ignored or discredited.

Over 50 motions for evidence from the defense were summarily rejected, including critical material: statements regarding fund allocation, emails about gold storage, trust offers. Meanwhile, the verdict relied almost entirely on the testimonies of individuals in direct competition with Füllmich—those who had systematically pushed him out of the organization.

The Sentence Speaks for Itself

The severity of the sentence also raises eyebrows. Despite the absence of proven damages or demonstrable intent to enrich himself, the court declared this a “particularly serious case”—a legal term used solely to justify harsher punishment. This verdict is not grounded in legal logic; it reflects instead a societal craving for dissociation and degradation.

When Reiner Füllmich was returned to Germany under highly questionable circumstances, he was immediately placed in pretrial detention—where he remained for weeks. This alone raises serious concerns. Yet even more alarming: the months spent in custody were not credited toward his sentence. Such a denial is plainly unlawful, as § 51 of the German Penal Code clearly requires pretrial detention to be credited. This was sheer arbitrariness—a signal that this was never about justice, but about demonstrating power.

The court claimed he had attempted to evade justice—simply because he had been residing in Mexico at the time. In reality, Füllmich was publicly accessible, legally represented, willing to return, and in regular contact with his family and colleagues.

Adding to the absurdity, the court justified the use of handcuffs and shackles with an alleged flight risk—despite no attempted escape or any genuine security concerns. Füllmich was cooperative, non-violent, and in regular extradition custody. This dual restraint was nothing short of arbitrary, publicly humiliating, and utterly indefensible—both legally and morally.

Why Such Harshness?

Clearly, because Füllmich dared to defend himself. The judgment even accuses him of “lacking insight” and “procedural obstruction.” It appears the court has forgotten that in Germany, one has the right to defend oneself against criminal charges.

A Case with Far-Reaching Implications

Reiner Füllmich is a figure who dared to ask uncomfortable questions during the COVID era. He organized hearings with international experts, highlighting abuses of power and policy failures during the pandemic. That such a person is not only criticized but systematically dismantled is nothing new—but it is something that no democratic society should accept.

This case lays bare a principle that goes far beyond the individual: those who challenge the political and media mainstream are not merely attacked—they are legally dismantled. The accusations often follow a familiar pattern: financial crimes, embezzlement, fraud—charges designed to inflict maximum reputational damage, even if they ultimately prove baseless. In such cases, the process itself becomes the punishment.

What Must Happen Now

Whether through appeal or, if necessary, by international courts, this ruling will not withstand serious scrutiny. But the damage has already been done—both to Füllmich and to the integrity of the rule of law, not to mention public trust in a justice system that has shown itself all too willing to become a political tool.

For this case is about far more than just the fate of a single man. It raises a fundamental question: Who is still allowed to dissent in this country—and at what cost?

This verdict must not stand.

Version in German: „Strafrecht als Waffe und ein politisch motiviertes Urteil“

Axion Resist stellt vor: Prof. Ulrich Kutschera forscht seit über 40 Jahren zur Sexualbiologie im Tier- und Pflanzenreich

Da er als Evolutionsbiologe und Physiologe maßgeblich massiven Angriffen aus dem Lager der Kreationisten und Gender-Ideologen ausgesetzt ist und 20 Jahre lang an einer Deutschen Universität als Prüfer im Fach Humanbiologie tätig war, ist seine Expertise in der Sexualbiologie des Menschen ausgewiesen hoch.

Er hat sich öffentlichkeitswirksam gegen die Ehe mit Adoptionsrecht für alle ausgesprochen und und in diesem Zusammenhang in zwei Fachbüchern das Thema Kindesmissbrauch in allen Varianten diskutiert.

Siehe das Buch: „Vergewaltigung der Natur. Die Grüne Regenbogen-Agenda zerstört unsere Gesellschaft“ (2024)
Download: Weitere Informationen und Flyer zum Buch

Aktuelles Interview:

Das neuste Kla-TV-Interview zum Thema zwei Geschlechter mit Prof. Ulrich Kutschera. Er forscht seit über 40 Jahren zur Sexualbiologie im Tier- und Pflanzenreich.

Biologie kennt nur zwei Geschlechter – Interview mit Evolutionsbiologe Prof. Dr. Kutschera

Das Interview auf der Website von Kla-TV:
www.kla.tv/36926

Weitere Informationen:

Lebenslauf von Prof. Dr. Ulrich Kutschera auf der Website von Axion Resist

www.evolutionsbiologen.de

Das neueste Interview von Dr. Andrea Christidis bei AUF1

Dr. Andrea Christidis spricht offen und ehrlich von ihrer Erfahrung als forensische Psychologin und Gerichtsgutachterin. Sie legt offen, dass Gutachten zur Kindesentnahme oft „falsch“ erstellt werden. Weiter gibt sie uns wahrheitsgetreu Informationen über Kindesmissbrauch, Kindesentzug und Kinderhandel. Leider sind auch oftmals „Kritiker“ von „falschen“ Gutachten und einem folgenden Kindesentzug betroffen.

Wie können wir diesem organisierten Verbrechen entgegenwirken? Gibt es hier Lösungen? Hört dazu ihr Gespräch mit Elsa Mittmannsgruber bei AUF1.

Weitere Informationen

Das Interview mit Andrea Christidis auf der AUF1-Website: „Kindesentzug wegen falscher Gesinnung? Willkür und Brutalität machen fassungslos“ (6.2.2025, 1:00:32 Minuten)

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Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland

Im Jahr 2023 wurden 76.000 Kinder und Jugendliche, laut statistischen Bundesamt Inobhut genommen.

In Deutschland gibt es die meisten Inobhutnahmen in ganz Europa!

Die Widerspruchsquote der Eltern ist sehr hoch und liegt bei bis zu 26%!

Wer sind die Entscheider für eine Inobhutnahme? Sind Inobhutnahmen ein Segen für die Kinder oder kommen die Kinder „vom Regen in die Traufe!“ oder noch schlimmer werden die Kinder psychisch krank gemacht, weil sie von ihren Familien getrennt wurden.

AXIONResist deckt auf: Wie die Nichtöffentlichkeit im Familienrecht Kinder und Familien schädigt

Die „Nichtöffentlichkeit“ im Familienrecht ist zum Schutz des Kindes und der Familien gedacht, jedoch wird dieser Schutz unserer Ansicht nach oft systematisch von selbstsüchtigen Menschen im System ausgehöhlt und missbraucht.

Dadurch wird unsägliches Leid über schutzlose Kinder und Familien gebracht. Unsere Erkenntnisse basieren auf Fakten aus der eigenen Berufspraxis der jeweiligen freien Mitarbeiter und Unterstützer. (Zitat aus dem Manifest von Axion Resist, 26.04.2024)

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Schauprozess Dr. Reiner Füllmich.

Welche Rolle spielt Viviane Fischer in diesem mutmaßlichen Justizskandal.Hat sie durch die Verbreitung von Unwahrheiten dazu beigetragen, den Göttinger Richter am Landgericht (RiLG) Schindler und Staatsanwalt John vor der Offenlegung eines Justizbetrugs zu schützen?

Während Dr. Reiner Füllmich weiterhin widerrechtlich in Haft gehalten wird, stehen schwerwiegende Fragen zur Wahrheit und Integrität im Raum. Sehen Sie selbst, welche Zusammenhänge ans Licht kommen und welche Folgen dies haben könnte.

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