Aufruf an alle Corona Ausschuss Spender

Beteiligung an unserer Stellungnahme

Als Spender an den Corona-Ausschuss sehen wir die Verhaftung und Anklage von Herrn Dr. Reiner Füllmich als nicht gerechtfertigt an, da es in der Anklage rein um die Spendengelder geht, die auch ausschließlich für den Erhalt des Projektes Corona-Ausschuss verwendet wurden.

Für uns als Spender ist und war es jederzeit absolut nachvollziehbar, dass überschüssige Spenden in der aktuellen Zeit erst einmal gesichert werden mussten, um diese dann wieder einfließen zu lassen, wenn der Spendenzufluss ausbleiben würde. Auf diese Weise hätten die laufenden Kosten konstant gedeckt werden können.

Wie mit unseren Spenden aktuell umgegangen wird und dass sich am Corona-Ausschuss Unbeteiligte nun an unseren Geldern bereichern wollen, ist für uns inakzeptabel.

Daher haben wir an das Richterteam sowie die gesamte Kammer eine Stellungnahme verfasst, die hier auch als Vorlage runtergeladen werden kann. Bitte beteiligt Euch alle, um das Unrecht zu beenden und ein starkes Zeichen zu setzen für Gerechtigkeit und Menschlichkeit.

Gnadengesuch Dr. Reiner Füllmich

Am 04.09.2024 wurde von dem Ehepaar Dres. Andrea und Aris Christidis ein Gnadengesuch für Dr. Reiner Füllmich für dessen Freilassung am Landgericht Göttingen gestellt.

Wer sich dem Gnadengesuch vom 04.09.2024 anschließen möchte, kann gerne die nachstehende Vorlage verwenden.

Fall Füllmich – Lasst Zeugen sprechen…

28. Verhandlungstag

Hier folgt die nächste Gerichtsreportage vom 28. Verhandlungstag im Fall Füllmich. In diesem offensichtlich politischen Prozess gilt es, jeden Verhandlungstag zu dokumentieren, da der Grundsatz der Öffentlichkeit massiv eingeschränkt wird, was die Strafprozeßordnung menschenrechtswidrig zulässt.

von Gerichtsreporterin Claudia Jaworski

Bericht vom 28. Prozesstag gegen Reiner Füllmich vom 30.08.2024

Prozessbeginn war wie immer auf 9:15 h terminiert.

Tatsächlicher Beginn war 10:20 h, weil die Anträge der Hauptverteidigerin Katja Wörmer trotz Mehrfachsendungen dort angeblich nicht angekommen seien. Damit die 8. Strafkammer die Anträge zur Kenntnis nehmen kann, wurden sie erneut nicht für die Öffentlichkeit vorgetragen, sondern im Richterzimmer im Selbstleseverfahren gelesen, was eine Verhandlungsunterbrechung von 10:12 h bis 10:35 h nach sich zog.

Dann wurde auf Antrag der Zeuge Rechtsanwalt Ivan Künnemann hereingerufen und belehrt.
RA Künnemann antwortete auf die Frage des Gerichts, dass lt. Viviane Fischer, sie und Reiner Füllmich Liquiditätsreserven anhand von Darlehensverträgen gebildet haben. Die Spenden hätten vor dem Zugriff des Staates geschützt werden sollen, aber auch für den Fall von möglichen Kontokündigungen.
Es habe tatsächlich nie eine Stiftung (Corona-Ausschuss) gegeben. Die Spender hätten aufgrund des Namens „Stiftung“ davon ausgehen dürfen, dass Spendenquittungen ausgestellt werden würden, was bei der Vor-gUG jedoch nicht möglich gewesen sei. Die Vor-gUG habe eine Stiftung gründen wollen und das Spendengeld dann in eine zu gründende Stiftung überführen wollen, was aber rechtlich bedenklich gewesen seien. Denn es hätte sich dann um einen anderen Rechtsträger gehandelt. Davon habe er Frau Fischer deshalb abgeraten. Er habe ihr dann dringend geraten, das Geld sofort auf das Konto zurückzuführen, von dem es entnommen worden sei. Denn eine „Vor-gUG“ und eine „Vor-gUG in Gründung“ seien bis zu ihrem Eintrag ins Handelsregister rechtlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Auch nach einer Woche habe Viviane Fischer das Geld aber noch nicht wieder zurückgeführt. Sie habe ihm mitgeteilt, dass eine Strafanzeige seitens der Hafenanwälte im Raum stehe, weshalb sie gesellschaftsrechtlichen Rat benötige.
Es habe sich lt. Viviane nur um ein kurzfristiges Darlehen gehandelt, dass zur Verfügung stehen sollte, um es auf einen anderen Rechtsträger zu bringen.
RA Künnemann führte weiter aus, dass Viviane das Geld auf das Anderkonto von RA Tobias Weisenborn hätte rücküberweisen müssen, nachdem die Strafanzeige noch frisch gewesen sei.
Der Verteidiger Edgar Siemund stellte Fragen an den Zeugen RA Künnemann und wurde von Richter Carsten Schindler unterbrochen. Der Zeuge sei hier nicht als Sachverständiger geladen. RA Siemund antwortete darauf, dass der Richter Schindler offenkundig im Gesellschaftsrecht nicht „sattelfest“ sei.
Der Zeuge RA Künnemann berichtete weiter. Frau Viviane Fischer habe von einem Scheingeschäft gesprochen. Als sie das Geld zurückgeführt hätte, habe sie bereits von der Strafanzeige der Hafenanwälte gewusst.
Anmerkung der Unterzeichnerin:
Die Strafanzeige wurde just an dem Tag verfasst, als Dr. Reiner Füllmich aus dem Corona-Ausschuss ausgeschlossen worden war, nämlich am 02.09.2022.
Der Zeuge Künnemann berichtet, dass Viviane ihm gegenüber erklärt hatte, dass das Darlehen von Dr. Reiner Füllmich mit einer Immobilie abgesichert worden sei. Allerdings hätten auch die Hafenanwälte einen Anspruch gegen Dr. Reiner Füllmich gehabt. Deshalb habe Dr. Füllmich mit der Immobilie sowohl das Darlehen als auch Ansprüche der Hafenanwälte abgesichert. RAin Wörmer und RA Edgar Siemund forderten die sofortige Protokollierung der soeben gemachten Aussage des Zeugen Künnemann, was der Richter verweigerte. Daraufhin beantragte RA Siemund eine Beschlussfassung über die Verweigerung der Protokollierung durch das Gericht.
Der Zeuge erklärte abschließend, dass Viviane Fischer mindestens mehrere Wochen vor Fertigstellung der Strafanzeige der Hafenanwälte davon gewusst habe und mindestens bis Ende August 2022 keine Bedenken gehabt habe, dass Dr. Füllmich das Geld aus dem Darlehensvertrag aus dem Verkauf der Immobilie zurückführen werde.

Der Zeuge Künnemann wurde um 11:50 h entlassen, die Zeugin RAin Katrin Behn (ehemalige Mitarbeiterin der Kanzlei Füllmich) wurde hereingerufen und belehrt.

Die Zeugin RAin Behn habe von dem Darlehen das erste Mal im Sommer oder Herbst 2022 etwas gehört.
Sie habe nicht gewusst, wofür das Darlehen sein sollte. Das sei erst Thema geworden, als es um die Rückführung gegangen sei. Es sei immer nur von einem Darlehen und nicht von einer Liquiditätsreserve oder ähnlichem gesprochen worden.
Auch über einen Rechtsträger sei nie gesprochen worden. Es sei immer klar gewesen, dass Reiner das Geld zurückzahlt.
Die Immobilie, in der auch die Kanzlei ihre Räume gehabt habe, sollte verkauft werden, weil die Ehefrau von Dr. Füllmich lieber im Ausland verweilt habe und er schon länger von Deutschland aus immer wieder in die USA pendelte. Deshalb habe man sich nach neuen Kanzleiräumen umgesehen, weil Dr. Füllmich die Kanzlei in Deutschland weiter habe betreiben wollen. Die Auftragsbücher seien voll gewesen. Bevor die Immobilie verkauft werden sollte, habe ihr Wert gesteigert werden sollen, indem der Garten verschönert worden ist. Wenn sie der Auffassung gewesen wäre, dass Dr. Füllmich die neu erworbene Kanzlei nicht weiterbetreiben wollte, hätte sie selbst die Kanzlei nicht so lange weiter betrieben.
Im Sommer 2022 hätten die Verkaufsbemühungen begonnen und schnell habe sich auch ein Käufer gefunden. Es sei unstrittig, dass eine solche Immobilie binnen zwei Monaten verkauft werden könne.
Im Januar 2023 sei Dr. Füllmich nach Peru geflogen, Ostern habe er zurückkommen wollen. Die Ranch sollte im März 2023 verkauft werden.
Die Zeugin Behn erklärt, dass falls Reiner das Geld aus dem Darlehen nicht hätte zurückführen wollen, er sich mit ihr beraten hätte.
Während des Kanzleiumzugs habe der Notar Herr Kleinjohann sie angerufen, weil das Geld an Templin gehen müsse. Er werde von allen enorm unter Druck gesetzt.
Die Zeugin Behn wurde etwa um 12:19 h entlassen.
Die Sitzung wurde um 12:20 h beendet.

Ausführungen zu den Umständen der „Abschiebung“ von Dr. Reiner Füllmich aus Mexiko:

Analyse der Verteidigerin von Dr. Reiner Füllmich zu seiner Entführung aus Mexico

Die maßgebliche Abschiebeverfügung ist lediglich in spanischer Sprache in der Akte
vorhanden. Worauf sich die Abschiebeverfügung inhaltlich bezieht und was aus
dieser hervorgeht, erschließt sich nicht.

Übersetzen»