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Manifest von Axion Resist

Axion Resist sieht sich der ehrlichen und seriösen Aufklärungsarbeit im deutschsprachigen Raum verpflichtet. Gemeinsam mit vielen freien und ehrenamtlichen Mitarbeitern aus dem Bereich der Psychologie, Pädagogik, Rechtswissenschaft, Kriminalistik, Biologie, IT und unserem Netzwerk von Kooperationspartnern sehen wir uns verpflichtet, rechtstreue und gesetzeskonforme Institutionen zu unterstützen. Dies wollen wir im Rahmen des Familien- und Kinderschutzes sowie der gesetzlichen Möglichkeiten tun, damit schwarze Schafe entlarvt werden und diese der straf-, disziplinar-, oder arbeitsrechtlichen Verfolgung zugeführt werden können. Zu diesem Zweck analysieren, dokumentieren und veröffentlichen wir unsere Erkenntnisse unter Einhaltung der Datenschutzvorgaben.

Wir denken, dass es in einigen Bereichen im öffentlichen Dienst und in öffentlichen Institutionen sowie bei unterstützenden Dritten an einer ausreichenden Qualitätssicherung und Fehlerkultur mangelt. Auf diesem Wege können schwarze Schafe bis in Regierungskreise hinein stillschweigend agieren und den Ruf der Anständigen und Aufrichtigen im öffentlichen Dienst erheblich schädigen.

Die „Nichtöffentlichkeit“ im Familienrecht ist zum Schutz des Kindes und der Familien gedacht, jedoch wird dieser Schutz unserer Ansicht nach oft systematisch von selbstsüchtigen Menschen im System ausgehöhlt und missbraucht. Die Gesetzmäßigkeiten, das Rechtsstaatsprinzip, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und viele andere wichtige Errungenschaften unserer Demokratie werden von Jenen vorsätzlich missachtet und mit Füßen getreten, zumeist aus Gier und eigenem Interesse. Dadurch wird unsägliches Leid über schutzlose Kinder und Familien gebracht. Unsere Erkenntnisse basieren auf Fakten aus der eigenen Berufspraxis der jeweiligen freien Mitarbeiter und Unterstützer und auf Presse-Informationen bzw. öffentlichen Berichten, wie etwa dem Bericht der Universität Hildesheim zum Kentler-Netzwerk.

Mit unserer Arbeit achten wir als Gesellschaft AXION Resist sowie Mitarbeiter selbstverständlich die Demokratie, das Grundgesetz, die Verfassungen der Länder und die geltenden Gesetze in vollem Umfang; wir sind gerade Verfechter einer aufrichtigen Handhabung dieser Gesetze, zumal wir als Rechtstreue die Rechtsbeugenden bloßstellen wollen. Viele Rechtsanwälte als Organ der Rechtspflege und der ehemalige Präsident des Landeskriminalamtes von Thüringen helfen uns hierbei. Obwohl wir staatstreu sind, sind wir gleichwohl regierungskritisch, denn zumeist bestimmen die herrschende Politik und die Parteienlandschaft das öffentliche Interesse. Wenn jeder Staatsanwalt dem Justizminister einer Partei unterstellt ist, haben wir berechtigt Bedenken an der gebotenen Neutralität. Jeder Missstand, jedes Unterlassen und jedes Versagen sind damit einer aktuellen Politik geschuldet – und damit korruptionsanfälligen Menschen im herrschenden System. Jede Kritik, die wir öffentlich üben werden, ist daher nicht gegen den „Staat“ gerichtet, sondern gegen scheiternde Menschen im öffentlichen Dienst oder Auftrag, die sich nicht gesetzeskonform verhalten.

Unsere Hilfe bieten wir allen Bürgern und Bürgerinnen an, ungeachtet ihrer politischen Einstellung, Hautfarbe oder Weltanschauung. Daher empfinden wir uns als multi-tolerantes Netzwerk. AXION Resist ist bewusst unpolitisch. Jeder Mitarbeiter kann daher seine eigenen Ansichten vertreten, diese machen wir uns nicht zu eigen.

Der Zusatz „Resist“ macht deutlich, dass wir Korruption, Macht- und Amtsmissbrauch widerstehen und selbstverständlich unbestechlich allen unredlichen Angeboten und Versuchungen widerstehen werden. Wir wollen das vorleben, wo andere scheitern. Deswegen werden wir uns stets gesetzeskonform verhalten, denn wir werden niemals das öffentlich anprangern, was wir selbst nicht leisten können.

Die Notwendigkeit von AXION Resist ergibt sich aus unserem Pressesymposium, dass wir am 03.05.2024 in Wetzlar abgehalten haben.

WICHTIGE INFORMATION – Axion Resist: Für Aufklärung, Schutz und Gerechtigkeit

In den letzten Monaten ist es verschiedentlich zu Unverständnis und Fragen gekommen, warum sich Axion Resist scheinbar von seiner eigentlichen Aufgabe, dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, entfernt hat und stattdessen stark auf den Fall von Dr. Reiner Füllmich fokussiert. Hier möchten wir die Gelegenheit nutzen, um über Axion Resist, unsere Ziele und unseren Weg zur Erfüllung unserer Mission aufzuklären.

Zuerst möchten wir anmerken:

Dr. Reiner Füllmich hat im Rahmen seiner Aufklärungsarbeit auch einen bedeutenden Beitrag zum Thema der Ausbeutung von Kindern geleistet, ähnlich wie die Kinderärztin Dorothea Thul und viele weitere engagierte Personen.

Unser Ziel: Positiver Wandel durch Aufklärung und Unterstützung

Axion Resist steht nach wie vor fest hinter dem, was uns seit Beginn antreibt: Der Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft, insbesondere von Kindern und Jugendlichen und die Förderung eines positiven Wandels in unserer Gesellschaft. Doch unsere Mission geht weit darüber hinaus, nur an der Oberfläche von Symptomen zu kratzen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ursachen zu beleuchten, Missstände zu entlarven und Veränderungen in allen gesellschaftlichen Schichten anzustoßen.

Dabei greifen wir auf verschiedene Ansätze zurück:

  1. Systemische Jugend- und Familienberatung: Wir bieten Unterstützung für Familien, die sich in herausfordernden Situationen befinden. Durch systemische Ansätze fördern wir nachhaltige Lösungen, die nicht nur die Symptome, sondern die zugrundeliegenden Probleme adressieren.
  2. Öffentliche Aufklärung: Ein informierter Bürger ist ein starker Bürger. Wir setzen uns dafür ein, der Öffentlichkeit Wissen zu vermitteln, das auf fundierter Forschung und einem breiten Verständnis von Geistes- und Naturwissenschaften basiert. Durch Aufklärung können wir verhindern, dass Menschen aufgrund von Unwissenheit oder Manipulation in die Irre geführt werden.
  3. Beratende Unterstützung von Einzelpersonen: Oftmals fühlen sich Menschen allein und hilflos, wenn sie mit den Ungerechtigkeiten des Systems konfrontiert sind. Wir stehen ihnen beratend zur Seite und helfen, Wege zu finden, wie sie sich Gehör verschaffen können.
  4. Fachübergreifender Wissensaustausch: Wir glauben fest daran, dass echte Lösungen nur dann entstehen, wenn Menschen aus verschiedenen Disziplinen zusammenarbeiten und ihr Wissen teilen. Deswegen engagieren wir uns aktiv im Wissensaustausch zwischen Geistes- und Naturwissenschaften.

Warum der Fokus auf Dr. Reiner Füllmich?

Der Fall von Dr. Reiner Füllmich, einem international bekannten Rechtsanwalt, der sich für Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzt, mag auf den ersten Blick nicht unmittelbar mit unserer Arbeit im Kinder- und Jugendschutz in Verbindung stehen. Doch für uns ist dieser Fall von entscheidender Bedeutung. Dr. Füllmich steht für den Kampf gegen Ungerechtigkeit, Korruption und die systematische Unterdrückung von Wahrheit – Themen, die sich in vielen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens widerspiegeln und sich mit unseren Themen überschneiden, auch im Umgang mit den Schwächsten unserer Gesellschaft.

Unsere Überzeugung ist, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht nur auf den direkten Schutz vor Gewalt und Missbrauch beschränkt ist, sondern dass wir auch die gesellschaftlichen Strukturen in den Blick nehmen müssen, die diese Verbrechen erst ermöglichen. Wenn wir die Wahrheit und Gerechtigkeit vernachlässigen, schaffen wir ein Umfeld, in dem Unrecht gedeihen kann. Der Fall von Dr. Füllmich ist symbolisch für den Kampf gegen ein solches Umfeld.

Unser Fokus: Vom Schutz der Kinder bis zur politischen Aufklärung

Axion Resist sieht sich in der Pflicht, nicht nur den Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben, sondern auch all jenen, die sich für Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzen. Es gibt Menschen, die politisch verfolgt werden, weil sie sich trauen, die Stimme zu erheben und Missstände anzuprangern. Diese Menschen zu unterstützen, ist ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit. Denn nur in einer Gesellschaft, in der Wahrheit und Gerechtigkeit respektiert werden, können unsere Kinder sicher aufwachsen.

Die Verbrechen, die unseren Kindern in der heutigen Zeit widerfahren, sind tief erschütternd und oftmals ein Spiegel der Missstände in unserem politischen und gesellschaftlichen System. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Verbrechen nicht länger im Verborgenen geschehen.

Abschließend möchten wir zusammenfassen:

Axion Resist steht fest hinter dem Ziel, einen positiven gesellschaftlichen Wandel zu bewirken. Dieser Wandel beginnt mit dem Schutz der Schwächsten – unseren Kindern – und setzt sich fort in der Unterstützung aller, die für Wahrheit und Gerechtigkeit eintreten. Der Fall von Dr. Reiner Füllmich ist ein bedeutendes Beispiel für diesen Kampf, und durch unsere Arbeit tragen wir dazu bei, diese wichtige Aufklärungsarbeit zu leisten.

Wir werden weiterhin unermüdlich daran arbeiten, Licht ins Dunkel zu bringen, Missstände aufzuzeigen und uns für eine gerechtere und bessere Zukunft einzusetzen – für die Kinder von heute und die Generationen von morgen.

Im Hintergrund ist das gesamte Axion Team ständig in eigener Mission unterwegs, um zu helfen und aufzuklären. Das ist nicht alles öffentlich und in den sozialen Medien sichtbar.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei unseren Spendern, die unsere gemeinnützige Arbeit überhaupt möglich machen.

Damit wir weiter in gewohnter Weise tätig sein können, bitten wir um dringend notwendige Spenden auf unser

Spendenkonto:

AXION gUG (haftungsbeschränkt), Dr. Andrea Christidis, Volksbank Gießen, IBAN DE25 5139 0000 0093 5278 01

oder auf Paypal: Axion Resist, paypal@axionresist.com

Gnadengesuch Dr. Reiner Füllmich

Am 04.09.2024 wurde von dem Ehepaar Dres. Andrea und Aris Christidis ein Gnadengesuch für Dr. Reiner Füllmich für dessen Freilassung am Landgericht Göttingen gestellt.

Wer sich dem Gnadengesuch vom 04.09.2024 anschließen möchte, kann gerne die nachstehende Vorlage verwenden.

Fall Füllmich – Lasst Zeugen sprechen…

28. Verhandlungstag

Hier folgt die nächste Gerichtsreportage vom 28. Verhandlungstag im Fall Füllmich. In diesem offensichtlich politischen Prozess gilt es, jeden Verhandlungstag zu dokumentieren, da der Grundsatz der Öffentlichkeit massiv eingeschränkt wird, was die Strafprozeßordnung menschenrechtswidrig zulässt.

von Gerichtsreporterin Claudia Jaworski

Bericht vom 28. Prozesstag gegen Reiner Füllmich vom 30.08.2024

Prozessbeginn war wie immer auf 9:15 h terminiert.

Tatsächlicher Beginn war 10:20 h, weil die Anträge der Hauptverteidigerin Katja Wörmer trotz Mehrfachsendungen dort angeblich nicht angekommen seien. Damit die 8. Strafkammer die Anträge zur Kenntnis nehmen kann, wurden sie erneut nicht für die Öffentlichkeit vorgetragen, sondern im Richterzimmer im Selbstleseverfahren gelesen, was eine Verhandlungsunterbrechung von 10:12 h bis 10:35 h nach sich zog.

Dann wurde auf Antrag der Zeuge Rechtsanwalt Ivan Künnemann hereingerufen und belehrt.
RA Künnemann antwortete auf die Frage des Gerichts, dass lt. Viviane Fischer, sie und Reiner Füllmich Liquiditätsreserven anhand von Darlehensverträgen gebildet haben. Die Spenden hätten vor dem Zugriff des Staates geschützt werden sollen, aber auch für den Fall von möglichen Kontokündigungen.
Es habe tatsächlich nie eine Stiftung (Corona-Ausschuss) gegeben. Die Spender hätten aufgrund des Namens „Stiftung“ davon ausgehen dürfen, dass Spendenquittungen ausgestellt werden würden, was bei der Vor-gUG jedoch nicht möglich gewesen sei. Die Vor-gUG habe eine Stiftung gründen wollen und das Spendengeld dann in eine zu gründende Stiftung überführen wollen, was aber rechtlich bedenklich gewesen seien. Denn es hätte sich dann um einen anderen Rechtsträger gehandelt. Davon habe er Frau Fischer deshalb abgeraten. Er habe ihr dann dringend geraten, das Geld sofort auf das Konto zurückzuführen, von dem es entnommen worden sei. Denn eine „Vor-gUG“ und eine „Vor-gUG in Gründung“ seien bis zu ihrem Eintrag ins Handelsregister rechtlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Auch nach einer Woche habe Viviane Fischer das Geld aber noch nicht wieder zurückgeführt. Sie habe ihm mitgeteilt, dass eine Strafanzeige seitens der Hafenanwälte im Raum stehe, weshalb sie gesellschaftsrechtlichen Rat benötige.
Es habe sich lt. Viviane nur um ein kurzfristiges Darlehen gehandelt, dass zur Verfügung stehen sollte, um es auf einen anderen Rechtsträger zu bringen.
RA Künnemann führte weiter aus, dass Viviane das Geld auf das Anderkonto von RA Tobias Weisenborn hätte rücküberweisen müssen, nachdem die Strafanzeige noch frisch gewesen sei.
Der Verteidiger Edgar Siemund stellte Fragen an den Zeugen RA Künnemann und wurde von Richter Carsten Schindler unterbrochen. Der Zeuge sei hier nicht als Sachverständiger geladen. RA Siemund antwortete darauf, dass der Richter Schindler offenkundig im Gesellschaftsrecht nicht „sattelfest“ sei.
Der Zeuge RA Künnemann berichtete weiter. Frau Viviane Fischer habe von einem Scheingeschäft gesprochen. Als sie das Geld zurückgeführt hätte, habe sie bereits von der Strafanzeige der Hafenanwälte gewusst.
Anmerkung der Unterzeichnerin:
Die Strafanzeige wurde just an dem Tag verfasst, als Dr. Reiner Füllmich aus dem Corona-Ausschuss ausgeschlossen worden war, nämlich am 02.09.2022.
Der Zeuge Künnemann berichtet, dass Viviane ihm gegenüber erklärt hatte, dass das Darlehen von Dr. Reiner Füllmich mit einer Immobilie abgesichert worden sei. Allerdings hätten auch die Hafenanwälte einen Anspruch gegen Dr. Reiner Füllmich gehabt. Deshalb habe Dr. Füllmich mit der Immobilie sowohl das Darlehen als auch Ansprüche der Hafenanwälte abgesichert. RAin Wörmer und RA Edgar Siemund forderten die sofortige Protokollierung der soeben gemachten Aussage des Zeugen Künnemann, was der Richter verweigerte. Daraufhin beantragte RA Siemund eine Beschlussfassung über die Verweigerung der Protokollierung durch das Gericht.
Der Zeuge erklärte abschließend, dass Viviane Fischer mindestens mehrere Wochen vor Fertigstellung der Strafanzeige der Hafenanwälte davon gewusst habe und mindestens bis Ende August 2022 keine Bedenken gehabt habe, dass Dr. Füllmich das Geld aus dem Darlehensvertrag aus dem Verkauf der Immobilie zurückführen werde.

Der Zeuge Künnemann wurde um 11:50 h entlassen, die Zeugin RAin Katrin Behn (ehemalige Mitarbeiterin der Kanzlei Füllmich) wurde hereingerufen und belehrt.

Die Zeugin RAin Behn habe von dem Darlehen das erste Mal im Sommer oder Herbst 2022 etwas gehört.
Sie habe nicht gewusst, wofür das Darlehen sein sollte. Das sei erst Thema geworden, als es um die Rückführung gegangen sei. Es sei immer nur von einem Darlehen und nicht von einer Liquiditätsreserve oder ähnlichem gesprochen worden.
Auch über einen Rechtsträger sei nie gesprochen worden. Es sei immer klar gewesen, dass Reiner das Geld zurückzahlt.
Die Immobilie, in der auch die Kanzlei ihre Räume gehabt habe, sollte verkauft werden, weil die Ehefrau von Dr. Füllmich lieber im Ausland verweilt habe und er schon länger von Deutschland aus immer wieder in die USA pendelte. Deshalb habe man sich nach neuen Kanzleiräumen umgesehen, weil Dr. Füllmich die Kanzlei in Deutschland weiter habe betreiben wollen. Die Auftragsbücher seien voll gewesen. Bevor die Immobilie verkauft werden sollte, habe ihr Wert gesteigert werden sollen, indem der Garten verschönert worden ist. Wenn sie der Auffassung gewesen wäre, dass Dr. Füllmich die neu erworbene Kanzlei nicht weiterbetreiben wollte, hätte sie selbst die Kanzlei nicht so lange weiter betrieben.
Im Sommer 2022 hätten die Verkaufsbemühungen begonnen und schnell habe sich auch ein Käufer gefunden. Es sei unstrittig, dass eine solche Immobilie binnen zwei Monaten verkauft werden könne.
Im Januar 2023 sei Dr. Füllmich nach Peru geflogen, Ostern habe er zurückkommen wollen. Die Ranch sollte im März 2023 verkauft werden.
Die Zeugin Behn erklärt, dass falls Reiner das Geld aus dem Darlehen nicht hätte zurückführen wollen, er sich mit ihr beraten hätte.
Während des Kanzleiumzugs habe der Notar Herr Kleinjohann sie angerufen, weil das Geld an Templin gehen müsse. Er werde von allen enorm unter Druck gesetzt.
Die Zeugin Behn wurde etwa um 12:19 h entlassen.
Die Sitzung wurde um 12:20 h beendet.

Ausführungen zu den Umständen der „Abschiebung“ von Dr. Reiner Füllmich aus Mexiko:

Analyse der Verteidigerin von Dr. Reiner Füllmich zu seiner Entführung aus Mexico

Die maßgebliche Abschiebeverfügung ist lediglich in spanischer Sprache in der Akte
vorhanden. Worauf sich die Abschiebeverfügung inhaltlich bezieht und was aus
dieser hervorgeht, erschließt sich nicht.

Klage wegen der Verfolgung Unschuldiger wurde abgewiesen

„Schwierige Kandidatin“

Am 08.08.2024 fand vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/M. der Prozess „Dr. Christidis ./. Land Hessen“ statt. Gegenstand war die Klage von Andrea Christidis gegen die Staatsanwaltschaft Gießen (vertreten durch das Land Hessen) wegen einer endlosen Reihe von Anklagen, meist unter der Überschrift „Titelmissbrauch“: Ob sie je / was / wo studiert hätte, ob die Angaben auf ihrem Briefpapier die erworbenen Abschlüsse korrekt wiedergaben etc. Jedes Mal, wenn die Psychologin mit einem wissenschaftlichen Gutachten nachwies, dass jemand nicht „verrückt“ (schizophren, paranoid, borderline o.ä.) war und deswegen einen Anspruch auf Rückgabe seiner Freiheit, seiner Geschäftsfähigkeit, seines Vermögens, seiner Kinder usw. hatte, ging eine Strafanzeige der widerlegten Amtspersonen bei der Staatsanwaltschaft ein (welche oft in den Entzug der Rechte involviert war).

Natürlich zerrten die Gießener Staatsanwälte Andrea Christidis auch ohne Strafanzeige vors Gericht, und ein Großteil der gut vorbereiteten Richterschaft entsprach nach Vermögen dem Begehr der Anklage. So sorgten ab 2010 zunächst StA Maruhn mit Amtsrichter Wendel und dann StA Stein mit Landrichter Nink für Verurteilung über zwei Instanzen „wegen psychischer Beihilfe“ zur Kindesentziehung. Der Freispruch erfolgte erst in der dritten Instanz: Für das OLG Frankfurt stellte die Generalstaatsanwaltschaft 2012 fest, dass zur „erkannten“ Schuld von Christidis keine passende Kindesentführung zur fraglichen Zeit stattgefunden hatte. Bis dahin war Dr. Christidis eine mutmaßliche Kriminelle.

Von den insg. über 80 gesammelten Anzeigen sind noch keine 20% „abgearbeitet“, gegen den letzten Freispruch vor dem LG Gießen am 10.11.2023 (sinngemäß: wegen substanzloser Anklage) hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt; die Verhandlung darüber steht noch aus.

Zur Eröffnung des Verfahrens am 08.08.2024 wurde zunächst von der berichterstattenden Richterin eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der Klage gegen die Staatsanwaltschaft verlesen. Die Kompaktheit ihrer schriftlichen Formulierung bei einer bewundernswert schnellen Artikulation erinnerte manche an die Verlesung der „Risiken und Nebenwirkungen“ in der Fernsehwerbung. Dennoch beanspruchte die bloße Aufzählung der beklagten staatsanwaltlichen Willkürakte gegen Andrea Christidis ca. eine Viertelstunde.

Den Einstieg in die Verhandlung löste die Bemerkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Moradi-Karkaj, hier sei einiges „unglücklich“ und „unsauber“ verlaufen. Klagevertreter RA Manfred Müller monierte nicht nur die verharmlosende Ausdrucksweise, sondern auch das Erscheinen von Frau Fink von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, auf der Beklagten-Bank, in Robe: die Beklagtenvertreterin in der Montur einer Anklägerin.

Während Müller die ausgebliebene Kommentierung der Klagepunkte nachlieferte, blieb die Kammer ebenso wortkarg wie die Beklagte. Schließlich kündigte die Vorsitzende eine Entscheidung am Nachmittag desselben Tages an.

Prozessbeobachter, die beim Einzug der fünf Richterinnen in das Gerichtsgebäude anwesend waren, äußerten später, bei Gesprächen auf den Gerichtsfluren, eine der Richterinnen habe ihre Kolleginnen zur Vorsicht ermahnt, heute werde eine „schwierige Kandidatin“ erwartet.

Auf telefonische Anfrage hieß es dann, die Klage von Christidis sei abgewiesen worden. Doch das eigentlich Interessante bei diesem Prozess kommt noch: die schriftliche Urteilsbegründung und das Kunststück, eine Klage wegen der Verfolgung Unschuldiger abzuweisen, noch während die Entscheidung in zweiter Instanz über eine bestandslose Anklage ansteht.

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