Frau Dr. Andrea Christidis stellt Gesuch zur Überprüfung eines nicht rechtsstaatlich geführten Strafverfahrens beim Landgericht Göttingen
Ausführungen zu den Umständen der „Abschiebung“ von Dr. Reiner Füllmich aus Mexiko:
Analyse der Verteidigerin von Dr. Reiner Füllmich zu seiner Entführung aus Mexico
Die maßgebliche Abschiebeverfügung ist lediglich in spanischer Sprache in der Akte
vorhanden. Worauf sich die Abschiebeverfügung inhaltlich bezieht und was aus
dieser hervorgeht, erschließt sich nicht.
Hauptsache: Angeklagt!
Pressemitteilung zum 24. Verhandlungstag am Landgericht Göttingen im Verfahren gegen Dr. Reiner Füllmich. Wie lautet die Anklage?
Klage wegen der Verfolgung Unschuldiger wurde abgewiesen
„Schwierige Kandidatin“
Am 08.08.2024 fand vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/M. der Prozess „Dr. Christidis ./. Land Hessen“ statt. Gegenstand war die Klage von Andrea Christidis gegen die Staatsanwaltschaft Gießen (vertreten durch das Land Hessen) wegen einer endlosen Reihe von Anklagen, meist unter der Überschrift „Titelmissbrauch“: Ob sie je / was / wo studiert hätte, ob die Angaben auf ihrem Briefpapier die erworbenen Abschlüsse korrekt wiedergaben etc. Jedes Mal, wenn die Psychologin mit einem wissenschaftlichen Gutachten nachwies, dass jemand nicht „verrückt“ (schizophren, paranoid, borderline o.ä.) war und deswegen einen Anspruch auf Rückgabe seiner Freiheit, seiner Geschäftsfähigkeit, seines Vermögens, seiner Kinder usw. hatte, ging eine Strafanzeige der widerlegten Amtspersonen bei der Staatsanwaltschaft ein (welche oft in den Entzug der Rechte involviert war).
Natürlich zerrten die Gießener Staatsanwälte Andrea Christidis auch ohne Strafanzeige vors Gericht, und ein Großteil der gut vorbereiteten Richterschaft entsprach nach Vermögen dem Begehr der Anklage. So sorgten ab 2010 zunächst StA Maruhn mit Amtsrichter Wendel und dann StA Stein mit Landrichter Nink für Verurteilung über zwei Instanzen „wegen psychischer Beihilfe“ zur Kindesentziehung. Der Freispruch erfolgte erst in der dritten Instanz: Für das OLG Frankfurt stellte die Generalstaatsanwaltschaft 2012 fest, dass zur „erkannten“ Schuld von Christidis keine passende Kindesentführung zur fraglichen Zeit stattgefunden hatte. Bis dahin war Dr. Christidis eine mutmaßliche Kriminelle.
Von den insg. über 80 gesammelten Anzeigen sind noch keine 20% „abgearbeitet“, gegen den letzten Freispruch vor dem LG Gießen am 10.11.2023 (sinngemäß: wegen substanzloser Anklage) hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt; die Verhandlung darüber steht noch aus.
Zur Eröffnung des Verfahrens am 08.08.2024 wurde zunächst von der berichterstattenden Richterin eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der Klage gegen die Staatsanwaltschaft verlesen. Die Kompaktheit ihrer schriftlichen Formulierung bei einer bewundernswert schnellen Artikulation erinnerte manche an die Verlesung der „Risiken und Nebenwirkungen“ in der Fernsehwerbung. Dennoch beanspruchte die bloße Aufzählung der beklagten staatsanwaltlichen Willkürakte gegen Andrea Christidis ca. eine Viertelstunde.
Den Einstieg in die Verhandlung löste die Bemerkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Moradi-Karkaj, hier sei einiges „unglücklich“ und „unsauber“ verlaufen. Klagevertreter RA Manfred Müller monierte nicht nur die verharmlosende Ausdrucksweise, sondern auch das Erscheinen von Frau Fink von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, auf der Beklagten-Bank, in Robe: die Beklagtenvertreterin in der Montur einer Anklägerin.
Während Müller die ausgebliebene Kommentierung der Klagepunkte nachlieferte, blieb die Kammer ebenso wortkarg wie die Beklagte. Schließlich kündigte die Vorsitzende eine Entscheidung am Nachmittag desselben Tages an.
Prozessbeobachter, die beim Einzug der fünf Richterinnen in das Gerichtsgebäude anwesend waren, äußerten später, bei Gesprächen auf den Gerichtsfluren, eine der Richterinnen habe ihre Kolleginnen zur Vorsicht ermahnt, heute werde eine „schwierige Kandidatin“ erwartet.
Auf telefonische Anfrage hieß es dann, die Klage von Christidis sei abgewiesen worden. Doch das eigentlich Interessante bei diesem Prozess kommt noch: die schriftliche Urteilsbegründung und das Kunststück, eine Klage wegen der Verfolgung Unschuldiger abzuweisen, noch während die Entscheidung in zweiter Instanz über eine bestandslose Anklage ansteht.
Einzelvorträge der Referenten 02.08.2024
EKLAT BEIM AXION-RESIST-PRESSESYMPOSIUM AM 2. AUGUST 2024 IN WETZLAR
Während des Pressesymposiums, das die AXION Resist gUG (haftungsbeschränkt) – im Folgenden: Veranstalterin – am 2.8.2024 in Wetzlar veranstaltete, kam es zu folgendem Zwischenfall:
PRESSEMITTEILUNG
Liebe Unterstützer,
liebe Presse,
unsere Veranstaltung in Wetzlar zum Thema „Politisch motivierte Verfolgung von Aufklärern und mediale Vorverurteilung“ ist nun unter folgendem Link in voller Länge zu sehen:
Auch die englische Synchronfassung können Sie unter folgendem Link (https://www.youtube.com/watch?v=JGwZsUSDfS8&t=3787s ) anschauen.
Leider wurde unsere Aufzeichnung durch das gleichzeitige Streamen von zumindest einem Besucher unserer Pressekonferenz massiv gestört. Ob dies willentlich erfolgte, werden wir der strafrechtlichen Ermittlung überlassen. Für die Tonstörungen bitten wir um Nachsicht. Wer sich einen schnellen Überblick verschaffen möchte, kann sich hier (https://axionresist.com/) unsere Pressemappe anschauen.
Diese Pressekonferenz hat gezeigt, dass wir in einer Zeit leben, in der die Wahrheit in der Tat systematisch und gegen besseres Wissen der Institutionen und Mitarbeiter des Staates unterdrückt wird. Das äußere Anzeichen dieses Vorgehens ist die Verfolgung von Menschen, die sich um Aufklärung bemühen. Um ein solches staatliches Vorgehen gegenüber der Öffentlichkeit zu rechtfertigen, ergeht sich die Regierung darin, Feindbilder zu schaffen, die mit Worthülsen wie „Querdenker“, „Verschwörungsideologen“, „Reichsbürger“, „Rechtsextremisten“ etc. getarnt werden. All das nur, um die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens zu vernebeln. Wie wir beispielhaft an der Entwicklung der sogenannten „Corona-Pandemie“ sehen können, sind all diese Nebelkerzen verflogen.
Die Pressekonferenz stellt klar, dass die Demokratie nicht durch die Aufklärung gefährdet ist. Vielmehr verhält es sich so, dass die Elitenmacht sich der Einhegung durch die Bürger entziehen will. Denn die Leitidee der Demokratie ist die vollständige Kontrolle über und die Rechenschaftspflicht der politischen und ökonomischen Eliten durch die gesellschaftliche Basis, wie Prof. Dr. Reiner Mausfeld jüngst verlautbaren ließ. Die derzeit zu beobachtenden extremen Reaktionen der Regierenden auf die aufkommende Erkenntnis der wahren Begebenheiten durch große Teile der Bevölkerung sind ein sicheres Indiz dafür, dass die Eliten ihren Machtverlust fürchten. Deswegen werden wir jetzt standhaft bleiben, um die attischen Ideale der Demokratie zu verwirklichen.
„Politisch motivierte Verfolgung von Aufklärern“
Pressekonferenz bei AXION Resist am 2. August 2024, ab 12 Uhr
Spannende Themen mit hochkarätigen Referenten
Hier geht’s zu den einzelnen Präsentationen
„Vertuschung“, „Vernetzung“ und „Vorverurteilung“ und die damit einhergehende Spaltung ist die goldene Formel der deutschen Denunziationsindustrie.
Die forensische Familienpsychologin und kritische Gutachterin, Dr. Andrea Christidis, ist mit über 82 Strafanzeigen unfreiwillig zur Expertin für politisch motivierte Verfolgung von unliebsamen Stimmen avanciert. „Hier findet eine Schmähung von Menschen in einem Ausmaß statt, wie man es sich nicht vorstellen kann. Wir haben eine Beweislastumkehr in einem Ausmaß, dass wir nicht mehr von Rechtsstaatlichkeit sprechen können. Wir haben einen Staat, den wir alle mit unseren Steuergeldern bezahlen dürfen, aber sie schützen nur sich selbst und bestrafen ihre Bürger, die zu kleinen Kindern degradiert werden, denn sie dürfen nicht sagen, was sie denken. Vor allem JEDER, der über Kindesmissbrauch berichtet, wird verfolgt.“ [Dr. Andrea Christidis].
Unsere Referenten:
Prof. Dr. Martin Schwab, verteidigt eine Angeklagte der sog. Prinz-Reuss-Gruppe
Rechtsanwältin Katja Wörmer, verteidigt Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich
Dr. med. Heinrich Fiechtner und Anwalt Edgar Siemund (in eigener Sache, Siemund erklärt die Rechtslage)
Journalistin Stef Manzini, deckt Hintergründe und Zusammenhänge zwischen Julian Assange und Johanna Findeisen auf
Rechtsanwalt Manfred Müller, deckt Vorgehensweisen in Gerichten auf
Dr. Andrea Christidis liefert Belege für die Mechanismen der Zersetzung von unliebsamen Kritikern.
Dieses Interview gibt schon mal einen Vorgeschmack für das, was auf der Pressekonferenz „Politisch motivierte Verfolgung von Aufklärern und Hinweisgebern“ am 2. August. 2024 in Wetzlar behandelt wird.
Pressekonferenz 02. August 2024
Politisch motivierte Verfolgung von Aufklärern
An alle angstfreien Journalisten.
Eine neue Chance, zu zeigen, dass die Hoffnung auf wahren Journalismus in der BRD noch nicht verloren ist.
Nachdem die ÖRR die Chance im Zusammenhang mit unserer ersten Pressekonferenz „Zielscheibe Kind und Bindung“ vertan haben, ja sich sogar in Vorverurteilungen ergingen, ist es jetzt an der Zeit, sich auf die Seite derer zu stellen, die die Ursachen für dieses journalistische Fehlverhalten bloßstellen werden.
Thema dieser Pressekonferenz ist die „politisch motivierte Verfolgung von Aufklärern“, bei der die Medien in den letzten Jahren eine tragende Rolle gespielt haben. Fachreferenten werden die dahinter steckenden Methoden, nämlich
…VERTUSCHUNG
…VERNETZUNG (zwischen Medien & Ermittlern, ja sogar Gerichte)
…VORVERURTEILUNG
und die damit beabsichtigte Folge der Spaltung erläutern und nicht zuletzt Beweise für jene rechtswidrigen Praktiken aufs Tapet bringen.