Bericht vom 28. Prozesstag gegen Reiner Füllmich vom 30.08.2024

Prozessbeginn war wie immer auf 9:15 h terminiert.

Tatsächlicher Beginn war 10:20 h, weil die Anträge der Hauptverteidigerin Katja Wörmer trotz Mehrfachsendungen dort angeblich nicht angekommen seien. Damit die 8. Strafkammer die Anträge zur Kenntnis nehmen kann, wurden sie erneut nicht für die Öffentlichkeit vorgetragen, sondern im Richterzimmer im Selbstleseverfahren gelesen, was eine Verhandlungsunterbrechung von 10:12 h bis 10:35 h nach sich zog.

Dann wurde auf Antrag der Zeuge Rechtsanwalt Ivan Künnemann hereingerufen und belehrt.
RA Künnemann antwortete auf die Frage des Gerichts, dass lt. Viviane Fischer, sie und Reiner Füllmich Liquiditätsreserven anhand von Darlehensverträgen gebildet haben. Die Spenden hätten vor dem Zugriff des Staates geschützt werden sollen, aber auch für den Fall von möglichen Kontokündigungen.
Es habe tatsächlich nie eine Stiftung (Corona-Ausschuss) gegeben. Die Spender hätten aufgrund des Namens „Stiftung“ davon ausgehen dürfen, dass Spendenquittungen ausgestellt werden würden, was bei der Vor-gUG jedoch nicht möglich gewesen sei. Die Vor-gUG habe eine Stiftung gründen wollen und das Spendengeld dann in eine zu gründende Stiftung überführen wollen, was aber rechtlich bedenklich gewesen seien. Denn es hätte sich dann um einen anderen Rechtsträger gehandelt. Davon habe er Frau Fischer deshalb abgeraten. Er habe ihr dann dringend geraten, das Geld sofort auf das Konto zurückzuführen, von dem es entnommen worden sei. Denn eine „Vor-gUG“ und eine „Vor-gUG in Gründung“ seien bis zu ihrem Eintrag ins Handelsregister rechtlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Auch nach einer Woche habe Viviane Fischer das Geld aber noch nicht wieder zurückgeführt. Sie habe ihm mitgeteilt, dass eine Strafanzeige seitens der Hafenanwälte im Raum stehe, weshalb sie gesellschaftsrechtlichen Rat benötige.
Es habe sich lt. Viviane nur um ein kurzfristiges Darlehen gehandelt, dass zur Verfügung stehen sollte, um es auf einen anderen Rechtsträger zu bringen.
RA Künnemann führte weiter aus, dass Viviane das Geld auf das Anderkonto von RA Tobias Weisenborn hätte rücküberweisen müssen, nachdem die Strafanzeige noch frisch gewesen sei.
Der Verteidiger Edgar Siemund stellte Fragen an den Zeugen RA Künnemann und wurde von Richter Carsten Schindler unterbrochen. Der Zeuge sei hier nicht als Sachverständiger geladen. RA Siemund antwortete darauf, dass der Richter Schindler offenkundig im Gesellschaftsrecht nicht „sattelfest“ sei.
Der Zeuge RA Künnemann berichtete weiter. Frau Viviane Fischer habe von einem Scheingeschäft gesprochen. Als sie das Geld zurückgeführt hätte, habe sie bereits von der Strafanzeige der Hafenanwälte gewusst.
Anmerkung der Unterzeichnerin:
Die Strafanzeige wurde just an dem Tag verfasst, als Dr. Reiner Füllmich aus dem Corona-Ausschuss ausgeschlossen worden war, nämlich am 02.09.2022.
Der Zeuge Künnemann berichtet, dass Viviane ihm gegenüber erklärt hatte, dass das Darlehen von Dr. Reiner Füllmich mit einer Immobilie abgesichert worden sei. Allerdings hätten auch die Hafenanwälte einen Anspruch gegen Dr. Reiner Füllmich gehabt. Deshalb habe Dr. Füllmich mit der Immobilie sowohl das Darlehen als auch Ansprüche der Hafenanwälte abgesichert. RAin Wörmer und RA Edgar Siemund forderten die sofortige Protokollierung der soeben gemachten Aussage des Zeugen Künnemann, was der Richter verweigerte. Daraufhin beantragte RA Siemund eine Beschlussfassung über die Verweigerung der Protokollierung durch das Gericht.
Der Zeuge erklärte abschließend, dass Viviane Fischer mindestens mehrere Wochen vor Fertigstellung der Strafanzeige der Hafenanwälte davon gewusst habe und mindestens bis Ende August 2022 keine Bedenken gehabt habe, dass Dr. Füllmich das Geld aus dem Darlehensvertrag aus dem Verkauf der Immobilie zurückführen werde.

Der Zeuge Künnemann wurde um 11:50 h entlassen, die Zeugin RAin Katrin Behn (ehemalige Mitarbeiterin der Kanzlei Füllmich) wurde hereingerufen und belehrt.

Die Zeugin RAin Behn habe von dem Darlehen das erste Mal im Sommer oder Herbst 2022 etwas gehört.
Sie habe nicht gewusst, wofür das Darlehen sein sollte. Das sei erst Thema geworden, als es um die Rückführung gegangen sei. Es sei immer nur von einem Darlehen und nicht von einer Liquiditätsreserve oder ähnlichem gesprochen worden.
Auch über einen Rechtsträger sei nie gesprochen worden. Es sei immer klar gewesen, dass Reiner das Geld zurückzahlt.
Die Immobilie, in der auch die Kanzlei ihre Räume gehabt habe, sollte verkauft werden, weil die Ehefrau von Dr. Füllmich lieber im Ausland verweilt habe und er schon länger von Deutschland aus immer wieder in die USA pendelte. Deshalb habe man sich nach neuen Kanzleiräumen umgesehen, weil Dr. Füllmich die Kanzlei in Deutschland weiter habe betreiben wollen. Die Auftragsbücher seien voll gewesen. Bevor die Immobilie verkauft werden sollte, habe ihr Wert gesteigert werden sollen, indem der Garten verschönert worden ist. Wenn sie der Auffassung gewesen wäre, dass Dr. Füllmich die neu erworbene Kanzlei nicht weiterbetreiben wollte, hätte sie selbst die Kanzlei nicht so lange weiter betrieben.
Im Sommer 2022 hätten die Verkaufsbemühungen begonnen und schnell habe sich auch ein Käufer gefunden. Es sei unstrittig, dass eine solche Immobilie binnen zwei Monaten verkauft werden könne.
Im Januar 2023 sei Dr. Füllmich nach Peru geflogen, Ostern habe er zurückkommen wollen. Die Ranch sollte im März 2023 verkauft werden.
Die Zeugin Behn erklärt, dass falls Reiner das Geld aus dem Darlehen nicht hätte zurückführen wollen, er sich mit ihr beraten hätte.
Während des Kanzleiumzugs habe der Notar Herr Kleinjohann sie angerufen, weil das Geld an Templin gehen müsse. Er werde von allen enorm unter Druck gesetzt.
Die Zeugin Behn wurde etwa um 12:19 h entlassen.
Die Sitzung wurde um 12:20 h beendet.

Ausführungen zu den Umständen der „Abschiebung“ von Dr. Reiner Füllmich aus Mexiko:

Analyse der Verteidigerin von Dr. Reiner Füllmich zu seiner Entführung aus Mexico

Die maßgebliche Abschiebeverfügung ist lediglich in spanischer Sprache in der Akte
vorhanden. Worauf sich die Abschiebeverfügung inhaltlich bezieht und was aus
dieser hervorgeht, erschließt sich nicht.

Klage wegen der Verfolgung Unschuldiger wurde abgewiesen

„Schwierige Kandidatin“

Am 08.08.2024 fand vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/M. der Prozess „Dr. Christidis ./. Land Hessen“ statt. Gegenstand war die Klage von Andrea Christidis gegen die Staatsanwaltschaft Gießen (vertreten durch das Land Hessen) wegen einer endlosen Reihe von Anklagen, meist unter der Überschrift „Titelmissbrauch“: Ob sie je / was / wo studiert hätte, ob die Angaben auf ihrem Briefpapier die erworbenen Abschlüsse korrekt wiedergaben etc. Jedes Mal, wenn die Psychologin mit einem wissenschaftlichen Gutachten nachwies, dass jemand nicht „verrückt“ (schizophren, paranoid, borderline o.ä.) war und deswegen einen Anspruch auf Rückgabe seiner Freiheit, seiner Geschäftsfähigkeit, seines Vermögens, seiner Kinder usw. hatte, ging eine Strafanzeige der widerlegten Amtspersonen bei der Staatsanwaltschaft ein (welche oft in den Entzug der Rechte involviert war).

Natürlich zerrten die Gießener Staatsanwälte Andrea Christidis auch ohne Strafanzeige vors Gericht, und ein Großteil der gut vorbereiteten Richterschaft entsprach nach Vermögen dem Begehr der Anklage. So sorgten ab 2010 zunächst StA Maruhn mit Amtsrichter Wendel und dann StA Stein mit Landrichter Nink für Verurteilung über zwei Instanzen „wegen psychischer Beihilfe“ zur Kindesentziehung. Der Freispruch erfolgte erst in der dritten Instanz: Für das OLG Frankfurt stellte die Generalstaatsanwaltschaft 2012 fest, dass zur „erkannten“ Schuld von Christidis keine passende Kindesentführung zur fraglichen Zeit stattgefunden hatte. Bis dahin war Dr. Christidis eine mutmaßliche Kriminelle.

Von den insg. über 80 gesammelten Anzeigen sind noch keine 20% „abgearbeitet“, gegen den letzten Freispruch vor dem LG Gießen am 10.11.2023 (sinngemäß: wegen substanzloser Anklage) hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt; die Verhandlung darüber steht noch aus.

Zur Eröffnung des Verfahrens am 08.08.2024 wurde zunächst von der berichterstattenden Richterin eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der Klage gegen die Staatsanwaltschaft verlesen. Die Kompaktheit ihrer schriftlichen Formulierung bei einer bewundernswert schnellen Artikulation erinnerte manche an die Verlesung der „Risiken und Nebenwirkungen“ in der Fernsehwerbung. Dennoch beanspruchte die bloße Aufzählung der beklagten staatsanwaltlichen Willkürakte gegen Andrea Christidis ca. eine Viertelstunde.

Den Einstieg in die Verhandlung löste die Bemerkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Moradi-Karkaj, hier sei einiges „unglücklich“ und „unsauber“ verlaufen. Klagevertreter RA Manfred Müller monierte nicht nur die verharmlosende Ausdrucksweise, sondern auch das Erscheinen von Frau Fink von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, auf der Beklagten-Bank, in Robe: die Beklagtenvertreterin in der Montur einer Anklägerin.

Während Müller die ausgebliebene Kommentierung der Klagepunkte nachlieferte, blieb die Kammer ebenso wortkarg wie die Beklagte. Schließlich kündigte die Vorsitzende eine Entscheidung am Nachmittag desselben Tages an.

Prozessbeobachter, die beim Einzug der fünf Richterinnen in das Gerichtsgebäude anwesend waren, äußerten später, bei Gesprächen auf den Gerichtsfluren, eine der Richterinnen habe ihre Kolleginnen zur Vorsicht ermahnt, heute werde eine „schwierige Kandidatin“ erwartet.

Auf telefonische Anfrage hieß es dann, die Klage von Christidis sei abgewiesen worden. Doch das eigentlich Interessante bei diesem Prozess kommt noch: die schriftliche Urteilsbegründung und das Kunststück, eine Klage wegen der Verfolgung Unschuldiger abzuweisen, noch während die Entscheidung in zweiter Instanz über eine bestandslose Anklage ansteht.

PRESSEMITTEILUNG

Liebe Unterstützer,
liebe Presse,

unsere Veranstaltung in Wetzlar zum Thema „Politisch motivierte Verfolgung von Aufklärern und mediale Vorverurteilung“ ist nun unter folgendem Link in voller Länge zu sehen:

Auch die englische Synchronfassung können Sie unter folgendem Link (https://www.youtube.com/watch?v=JGwZsUSDfS8&t=3787s ) anschauen.

Leider wurde unsere Aufzeichnung durch das gleichzeitige Streamen von zumindest einem Besucher unserer Pressekonferenz massiv gestört. Ob dies willentlich erfolgte, werden wir der strafrechtlichen Ermittlung überlassen. Für die Tonstörungen bitten wir um Nachsicht. Wer sich einen schnellen Überblick verschaffen möchte, kann sich hier (https://axionresist.com/) unsere Pressemappe anschauen.

Diese Pressekonferenz hat gezeigt, dass wir in einer Zeit leben, in der die Wahrheit in der Tat systematisch und gegen besseres Wissen der Institutionen und Mitarbeiter des Staates unterdrückt wird. Das äußere Anzeichen dieses Vorgehens ist die Verfolgung von Menschen, die sich um Aufklärung bemühen. Um ein solches staatliches Vorgehen gegenüber der Öffentlichkeit zu rechtfertigen, ergeht sich die Regierung darin, Feindbilder zu schaffen, die mit Worthülsen wie „Querdenker“, „Verschwörungsideologen“, „Reichsbürger“, „Rechtsextremisten“ etc. getarnt werden. All das nur, um die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens zu vernebeln. Wie wir beispielhaft an der Entwicklung der sogenannten „Corona-Pandemie“ sehen können, sind all diese Nebelkerzen verflogen.

Die Pressekonferenz stellt klar, dass die Demokratie nicht durch die Aufklärung gefährdet ist. Vielmehr verhält es sich so, dass die Elitenmacht sich der Einhegung durch die Bürger entziehen will. Denn die Leitidee der Demokratie ist die vollständige Kontrolle über und die Rechenschaftspflicht der politischen und ökonomischen Eliten durch die gesellschaftliche Basis, wie Prof. Dr. Reiner Mausfeld jüngst verlautbaren ließ. Die derzeit zu beobachtenden extremen Reaktionen der Regierenden auf die aufkommende Erkenntnis der wahren Begebenheiten durch große Teile der Bevölkerung sind ein sicheres Indiz dafür, dass die Eliten ihren Machtverlust fürchten. Deswegen werden wir jetzt standhaft bleiben, um die attischen Ideale der Demokratie zu verwirklichen.

„Politisch motivierte Verfolgung von Aufklärern“

Pressekonferenz bei AXION Resist am 2. August 2024, ab 12 Uhr
Spannende Themen mit hochkarätigen Referenten

Hier geht’s zu den einzelnen Präsentationen

„Vertuschung“, „Vernetzung“ und „Vorverurteilung“ und die damit einhergehende Spaltung ist die goldene Formel der deutschen Denunziationsindustrie.

Die forensische Familienpsychologin und kritische Gutachterin, Dr. Andrea Christidis, ist mit über 82 Strafanzeigen unfreiwillig zur Expertin für politisch motivierte Verfolgung von unliebsamen Stimmen avanciert. „Hier findet eine Schmähung von Menschen in einem Ausmaß statt, wie man es sich nicht vorstellen kann. Wir haben eine Beweislastumkehr in einem Ausmaß, dass wir nicht mehr von Rechtsstaatlichkeit sprechen können. Wir haben einen Staat, den wir alle mit unseren Steuergeldern bezahlen dürfen, aber sie schützen nur sich selbst und bestrafen ihre Bürger, die zu kleinen Kindern degradiert werden, denn sie dürfen nicht sagen, was sie denken. Vor allem JEDER, der über Kindesmissbrauch berichtet, wird verfolgt.“ [Dr. Andrea Christidis].

Unsere Referenten:

Prof. Dr. Martin Schwab, verteidigt eine Angeklagte der sog. Prinz-Reuss-Gruppe

Rechtsanwältin Katja Wörmer, verteidigt Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich

Dr. med. Heinrich Fiechtner und Anwalt Edgar Siemund (in eigener Sache, Siemund erklärt die Rechtslage)

Journalistin Stef Manzini, deckt Hintergründe und Zusammenhänge zwischen Julian Assange und Johanna Findeisen auf

Rechtsanwalt Manfred Müller, deckt Vorgehensweisen in Gerichten auf

Dr. Andrea Christidis liefert Belege für die Mechanismen der Zersetzung von unliebsamen Kritikern.

Dieses Interview gibt schon mal einen Vorgeschmack für das, was auf der Pressekonferenz „Politisch motivierte Verfolgung von Aufklärern und Hinweisgebern“ am 2. August. 2024 in Wetzlar behandelt wird.

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